Zehendner Keramik GmbH
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Sitz der Gesellschaft:
Weiden in der Oberpfalz
Handelsregister: Amtsgericht Weiden HRB 2549
Ust.-IdNr.: DE 813543186
Steuer-Nr.: 255/143/30010
Geschäftsführer:
Josef Nowak
Datenschutzbeauftragter:
Ziegler Holding GmbH
Datenschutzbeauftragte
Zur Betzenmühle 1, 95703 Plößberg / Opf.
E‑Mail: datenschutzziegler.global
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C3 marketing agentur GmbH
Bahnhofstraße 3
95643 Tirschenreuth
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Telefax: +49 (0)96 31 / 600 045 - 29
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1. Inhalt des Online-Angebotes
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichungen können nur bei vorheriger und schriftlicher Vereinbarung anerkannt werden, sie gelten dann nur für das vereinbarte Geschäft. Gegenbestätigungen oder Annahme eines Auftrages unserer Kunden unter Hinweis auf deren Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt. Im Falle umgehender Lieferung gilt der Lieferschein als Auftragsbestätigung.
2. Angebote – Aufträge
Unsere Angebote – insbesondere hinsichtlich Liefermöglichkeit, Lieferzeit und Preisen – sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Angestellten bedürfen, um wirksam zu sein, unserer schriftlichen Bestätigung. Von uns übergebene Unterlagen, wie Planungen, Kostenvoranschläge und dergleichen bleiben unser Eigentum. Sie haben streng vertraulichen Charakter und dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, weder vervielfältigt noch dritten Personen oder Firmen zugängig gemacht werden. Sofern kein Auftrag erteilt wird, sind die Unterlagen auf Verlangen vollständig zurückzugeben. Die uns erteilten Aufträge bedürfen zu ihrer verbindlichen Annahme der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Berechnung gilt für Lieferungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses und für Lieferungen, die mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, der am Tag der Auslieferung geltende Preis, im Übrigen der bei Vertragsschluss gültige Preis. Unsere Preise sind in Euro und verstehen sich ab Werk einschließlich Innenverpackung. Wenn Außenverpackung wie Karton, Kiste oder Palette notwendig ist, wird diese gesondert in Rechnung gestellt. Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb 14 Tagen werden 2% Skonto vom Nettobetrag gewährt. Dies gilt nicht für sogenannte “Sonderpreis-Artikel”. Ein Skontoabzug auf jüngere Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere, fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Als Zahlungseingang gilt der Tag, an dem der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Die Auslieferung bestellter Ware kann nach unserem Ermessen von sofortiger Bezahlung abhängig gemacht werden. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen. Bei Hergabe von Schecks gilt die Zahlung erst mit der Einlösung als erfolgt. Diskont- und Einziehungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Zinsen zuzüglich der gesetzlichen Pauschale nach § 288 BGB zu berechnen, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Rücknahme gelieferter, aber nicht mit Mängeln behafteter Ware erfolgt nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung. Wir behalten uns vor, für entstehende Verwaltungskosten einen Abschlag von 30% des zu erstattenden Betrages vorzunehmen. Eventuelle Rücksendungen sind vom Käufer auf eigene Rechnung und Gefahr vorzunehmen.
4. Lieferzeiten – Verzug – Höhere Gewalt
Lieferzeiten können nur schätzungsweise und unverbindlich angegeben werden. Sie beginnen erst mit dem Tage der völligen Klarstellung des betreffenden Auftrages aufgrund unserer Bestätigung. Wir sind stets bemüht, die bestätigten Liefertermine einzuhalten. Lieferverzögerungen sind wegen der bekannten Gegebenheiten der keramischen Produktion nie auszuschließen. Wir sind zu Teillieferungen (sofern diese für den Kunden im Einzelfall nicht unzumutbar sind) und branchenüblichen Mehr- oder Minderleistungen der abgeschlossenen Menge berechtigt.
Verzögert sich die Lieferung durch unser Verschulden, so hat der Käufer uns eine neue angemessene Lieferfrist zu gewähren.
In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Im gleichen Umfang, wie die betroffene Partei durch die höhere Gewalt an ihrer Leistungserbringung gehindert und befreit ist, ist auch die andere Partei von ihrer entsprechenden Gegenleistungspflicht befreit.
Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen oder anderen Naturkatastrophen, Streiks, Arbeitskämpfen, Pandemien, Epidemien, kriegerischen Auseinandersetzungen, terroristischen Anschlägen, Embargos sowie sonstigen behördlichen Verfügungen / Eingriffen.
Ein Fall höherer Gewalt liegt auch dann vor, wenn eine Vertragspartei Versorgungsschwierigkeiten hat – welche auf Lieferengpässen, -einschränkungen und -ausfällen von vorgelagerten Energie- und Gaslieferanten beruhen – und hierdurch ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird. Des Weiteren sind wir von unserer Leistungserbringung befreit und haben nicht zu vertreten: nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Fehlbrand, Personalmangel, mangelnde Transportfähigkeit und behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten.
Die betroffene Vertragspartei wird die andere Vertragspartei unverzüglich über den Eintritt, die voraussichtliche Dauer und den Umfang, sowie den Wegfall der höheren Gewalt informieren.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abzustimmen und die vertraglichen Verpflichtungen entsprechend den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen, insbesondere etwaige Lieferfristen und
-termine, um einen angemessenen Zeitraum zu verlängern oder zu verschieben. Verlängert sich die Lieferzeit aufgrund höherer Gewalt, kann die andere Vertragspartei hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen einzelnen Bestellungen / Aufträgen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als 6 Wochen seit dem vereinbarten verbindlichen Liefertermin andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
Ebenso können wir bei nicht richtiger oder nicht termingerechter Selbstbelieferung vonseiten unserer Zulieferanten vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, ohne dass der Käufer gegen uns hieraus Schadenersatzansprüche ableiten könnte.
5. Versand und Übernahme
Die Lieferung erfolgt durch Versand oder Übernahme ab Werk. Der Versand erfolgt im Auftrag und auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Dies gilt auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung. Wir sind bevollmächtigt, die zum Versand erforderlichen Rechtsgeschäfte mit dem Spediteur bzw. Frachtführer im Namen des Käufers abzuschließen. Rücksendegebühren sind vom Käufer zu tragen. Wird die Ware vom Käufer ab Werk übernommen, so geht mit der Übernahme die Gefahr auf den Käufer über. Auf Wunsch des Käufers wird eine Transportversicherung zu dessen Lasten abgeschlossen.
6. Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf sichtbare Mängel zu überprüfen. Mängelrügen sind laut §377 HGB unverzüglich nach Abschluss der Prüfung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die Mängelrüge ist unzulässig, wenn die Ware sich nicht mehr an Ort und Stelle und im Zustand der Ablieferung befindet. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Beschädigungen, die durch den Transport oder durch unsachgemäße Behandlung des Empfängers entstehen. Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Gewichten und Farbtönen, die sich im Rahmen der nach den bestehenden (ADO-Richtlinien) Normen zulässigen oder handelsüblichen Toleranzen bewegen, schließen generell die Geltendmachung irgendwelcher Gewährleistungsansprüche aus. Haarrisse in der Glasur sind in der Eigenart des keramischen natürlichen Materials und der Brennweise begründet und daher kein Reklamationsgrund. Auch stellen Nadelstiche, die vor allem in Glanzglasuren vorkommen können, oder so genannte Grieskörner keinen Reklamationsgrund dar. Ausgeschlossen ist ferner die Gewährleistung für absolut gleichmäßigen Farbverlauf oder für eine Übereinstimmung bei Nachlieferungen bzw. mit evtl. vorgelegten Handmustern. Für Sonderanfertigungen können wir auf Grund der handwerklichen Produktionsschritte bezüglich herstellungsbedingter Maßabweichung und absolutem konstanten Farbverlauf keine Gewähr leisten, ansonsten gelten die bestehenden Normen (ADO-Richtlinien) und deren zulässigen Toleranzen. Sie sind je nach Ausfall der Herstellung abzunehmen und zu bezahlen. Sind größere Mengen in Sonderausführungen in Auftrag gegeben, so darf die Lieferung um eine angemessene Stückzahl unter- oder überschritten werden (Ofenproduktion). Für Verschmutzungen bei der Weiterverarbeitung und beim Aufbau der Keramik hinsichtlich z.B. Fugen- Mörtelmaterial, verschmutztes Wasser oder Lebensmittelrückstände wird keinerlei Haftung übernommen.
Schadenersatzansprüche jeder Art uns gegenüber sind ausgeschlossen, soweit wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und keine fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt, die zu einem Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt hat. Sollte es trotz handwerklich aufwendiger Herstellung zu begründeter Beanstandung kommen, sind wir erst nach Rückgabe und Prüfung der beanstandeten Ware zur Ersatzlieferung verpflichtet.
Um das Designobjekt Kachelofen zur vollsten Zufriedenheit des Nutzers zu erstellen, empfehlen wir, die Ofenkacheln vor dem Aufbau komplett auszulegen, die Platzierung der Kacheln mit dem Endkunden abzustimmen und den dokumentierten Aufbauvorschlag vom Endkunden freigeben zu lassen.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, bezahlt hat. Soweit der Käufer im ordnungsgemäßen Geschäftsgang die Ware weiter veräußert, tritt er die Forderungen aus der Weiterveräußerung schon jetzt an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Käufer be- und verarbeitet die unter Vorbehaltseigentum stehenden Waren stets für uns. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Materialien durch den Käufer entsteht uns das Miteigentum (entsprechend §§947 und 948 BGB) an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Materialien zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne unsere Zustimmung die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat unser Kunde den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug, bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, bei Eröffnung eines Restrukturierungsverfahrens oder eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers (bzw. Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse) können wir vom Vertrag zurücktreten bzw. die Rückgabe der Sache verlangen. Das Gleiche gilt, wenn nach der Lieferung bei uns begründete Zweifel über Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft entstehen.
8. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Teilunwirksamkeit
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Tirschenreuth. Die Beziehung zwischen beiden Vertragspartnern unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Liefervertrags berührt nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und des Abschlusses im Ganzen. Etwaige unwirksame Bestimmungen sind einvernehmlich durch wirksame Neuregelungen, die dem mit den nichtigen Bestimmungen verfolgtem wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich am nächsten kommen, zu ersetzen.
Gestalten Sie Ihren individuellen Kachelofen frei in Form und Farbe und nutzen Sie unsere persönliche und unverbindliche Expertenberatung.
Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen und empfehlen Ihnen einen qualifizierten Ofenbauer in Ihrer Nähe.
09631 / 7026-0 (Mo. bis Do. 07.00 – 16.00 Uhr, Fr. 07.00 – 13.00 Uhr)